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Wachstumschancengesetz

!! Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Es ist seit dem 27.03.2024 aktiv !!

Das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ kurz „Wachstumschancengesetz“ zielt darauf ab, die finanzielle Situation von Unternehmen zu stärken und Innovationen zu fördern. Es soll Anreize schaffen, damit Unternehmen langfristig mehr investieren und durch Forschung und Entwicklung Innovationen vorantreiben.

Das Wachstumschancengesetz bietet Unternehmen seit 2020 die Möglichkeit der Förderung durch die Forschungszulage gemäß dem FzulG. Diese Form der indirekten Projektförderung unterstützt FuE-Projekte durch eine rückwirkende Steuerrückzahlung. Bis 2024 stehen dafür rund 5,6 Milliarden Euro bereit.

Die Ignite GmbH ist Ihr Partner für die erfolgreiche Fördermittelbeantragung im Full-Service. Mit einem Team aus erfahrenen Naturwissenschaftlern verstehen wir die Sprache Ihrer Branche und der Förderinstitutionen. Wir unterstützen Startups, KMU und Großunternehmen bei der Realisierung innovativer Projekte. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für Ihren Weg in eine innovative und erfolgreiche Zukunft.

Vorteile des Wachstumschancengesetzes

Die Förderquote erhöht
sich für Projekte im FuE-Umfeld ab 2024
 von 25% auf 35%, insofern es sich um ein KMU 
handelt.

Die Bemessungsgrundlage soll von 4 Millionen 
auf 10 Millionen Euro pro Jahr steigen für Aufwendungen, die nach dem 27.03.2024 entstehen

Investitionen erstmals förderfähig! Ab dem Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2023 beginnt, zählen auch Abschreibungen zu den förderfähigen Aufwendungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Für FuE-Fremdaufträge, die nach dem 28. März 2024 in Auftrag gegeben werden, betragen die förderfähigen Aufwendungen 70% des entstandenen Entgelts. 
(vor dem 27.03.2024 unverändert bei 60%)

Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen um die Forschungszulage herab, wenn zum Zeitpunkt der Festsetzung der Zulage die Steuererklärung noch nicht eingereicht wurde und die Vorauszahlungen noch angepasst werden können. Die Herabsetzung erfolgt höchstens auf 0€ für diesen Veranlagungszeitraum.

Wer wird gefördert?

Alle steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland können einen Antrag stellen, unabhängig von der Unternehmensgröße und Branche.

Was wird gefördert?

Personalkosten, die im Rahmen von Forschung und Entwicklung entstehen sowie Forschungsausgaben an Dienstleister und Investitionen im FuE-Kontext.

Wie wird gefördert?

In Form einer Steuergutschrift bzw. Steuererstattung am Ende des Wirtschaftsjahres.

Beratung

Seit mehr als 12 Jahren beraten wir erfolgreich bundesweit kleine, mittlere und große Unternehmen aus verschiedenen Bereichen hinsichtlich Förderprogrammen.

Wir übernehmen die Beantragung im Full-Service von der Evaluation, über die Antragsredaktion bis hin zum Mittelabruf.

Im ersten Schritt prüfen wir komplett kostenfrei und unverbindlich, ob Sie geeignete Projekte für einen erfolgreichen Antrag abgeschlossen oder geplant haben.

Füllen Sie einfach unseren kostenfreien und unverbindlichen Fördercheck aus – wir melden uns zeitnah bei Ihnen mit unserer Einschätzung.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Benjamin Hötzer
P1055043-Bearbeitet
Dr. Jens Dieter Kolb

Starten Sie jetzt mit Ihrem unverbindlichen Beratungsgespräch mit unseren Fördermittelexperten. Wir finden mit Ihnen gemeinsam heraus, ob das Wachstumschancengesetz oder ein anderes Förderprogramm für Sie in Frage kommt. Füllen Sie dafür einfach unser Kontaktformular aus, rufen Sie uns an oder schreiben
Sie uns per E-Mail. So oder so, dieser Austausch ist für Sie komplett unverbindlich und kostenlos.

Kontakt aufnehmen

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FAQ

Das Wachstumschancengesetz ist ein Förderprogramm, das darauf abzielt, Unternehmen bei Investitionen in Innovation und Wachstum zu unterstützen. Es bietet finanzielle Anreize und Unterstützung, um die Entwicklung neuer Technologien, Produkte oder Dienstleistungen zu fördern.

Das Wachstumschancengesetz wurde mit der finalen Abstimmung durch den Bundesrat verabschiedet. Es gilt seit dem 27.03.2024

Dieses Gesetz richtet sich an Startups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie große Unternehmen, die in innovative Projekte investieren wollen.

Durch das Wachstumschancengesetz können Unternehmen finanzielle Unterstützung für Forschung und Entwicklung erhalten, was die Risiken bei der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen reduziert und das Wachstumspotenzial erhöht.

Unternehmen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. eine fokussierte Innovationsstrategie und die Fähigkeit, das Potenzial des geförderten Projekts nachzuweisen.

Das Wachstumschancengesetz zeichnet sich durch seine spezifische Ausrichtung auf Innovation und Wachstum aus, im Gegensatz zu anderen Programmen, die möglicherweise breitere oder unterschiedliche Schwerpunkte haben.

Unsere Experten, die meist promovierte Naturwissenschaftler sind, unterstützen Unternehmen bei der Identifizierung geeigneter Fördermöglichkeiten und begleiten sie durch den gesamten Prozess der Antragstellung, um die Erfolgschancen zu maximieren.

Gefördert werden in der Regel Projekte, die sich auf die Entwicklung neuer oder signifikant verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Technologien konzentrieren.

Ja, es gibt finanzielle Obergrenzen, die abhängig vom Projekt und der Unternehmensgröße variieren können. Detaillierte Informationen hierzu werden individuell bereitgestellt.

Die Dauer kann variieren, aber unser Team arbeitet effizient daran, den Prozess so schnell und reibungslos wie möglich zu gestalten.

Ja, Projekte, die sich auf Energieeffizienz und nachhaltige Innovationen konzentrieren, können ebenfalls förderfähig sein.